Das Hauptsignal steht – abweichend von der Regel – an einem anderen Standort.
Die Signaltafeln wurde 1929 versuchsweise von der DRG als Hauptsignalbake eingeführt. Sie sollten auf besonders hohe (teilweise 12 – 16 Meter), weit rechts stehende (mehr als 8 Meter) oder links stehende Hauptsignale an den durchgehenden Hauptgleisen hinweisen.
In das Signalbuch der DRG vom 01. April 1935 wurde die Tafel als Kennzeichen K 2 aufgenommen.
Das für ein Gleis gültige Hauptsignal steht nicht unmittelbar rechts neben oder in der Mitte über dem Gleis.
Im Signalbuch der DB vom 15. Dezember 1959 wurde die Tafel als Signal Ne 4 umbenannt.
Im Signalbuch der DB, Ausgabe 1987, wurde die Anwendung auf den Gleiswechselbetrieb erweitert. Einfahr-, Block- und Deckungssignale stehen beim Gleiswechselbetrieb auf der freien Strecke links vom Gleis, im Bahnhofsbereich stehen Zwischen- und Ausfahrsignale rechts.
Im Signalbuch, Ausgabe 2017 steht in der Beschreibung:
Das Signal ist eine hohe rechteckige Tafel; bei beschränktem Raum ist eine
niedrige Tafel aufgestellt.
Das Signal ist in der Regel an durchgehenden Hauptgleisen aufgestellt; an
sonstigen Hauptgleisen kann es aufgestellt sein. Das Signal steht in Höhe des
Hauptsignals.
Das Signal darf nicht aufgestellt werden, wenn durch weitere Hauptsignale in
gleicher Höhe die Zuordnung nicht eindeutig ist.
Ein unmittelbar rechts vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 4 weist
auf ein Hauptsignal hin, das entweder
- unmittelbar links,
- mehr als 10 m rechts oder
- ein Gleis weiter rechts vom befahrenen Gleis steht.
Ein unmittelbar links vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 4 weist auf
ein Hauptsignal hin, das unmittelbar rechts vom befahrenen Gleis steht.
Ein unmittelbar links vom zugehörigen Gleis stehendes Signal Ne 4 weist im
Geltungsbereich der DS 301 auch auf ein Sperrsignal hin, das für Fahrten
entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung unmittelbar rechts vom befahrenen
Gleis steht.
Bei Bauzuständen kann das unmittelbar links vom Gleis stehende Signal Ne 4
auf ein Hauptsignal hinweisen, das ein Gleis weiter rechts vom befahrenen
Gleis steht. Dies ist in der La oder bei NE-Bahnen in einer betrieblichen Anweisung des Betriebsleiters bekannt gegeben.
Das zwischen dem befahrenen Gleis und dem Hauptsignal befindliche Gleis
kann zeitweise fehlen.
Bei Bauzuständen und wenn der Betrieb es erfordert, ist das Signal rückstrahlend oder beleuchtet.
Quellen: Miba-Report Signale 3, Signalbuch 1935, 1959, 1987, 2017