Am 31.05.1992 führte die Deutsche Bundesbahn dieses Signal als Betriebsversuch ein. Bei den Eisenbahnern wurde dieses Signal auch als Raketensignal bezeichnet.
Formsignal: Ein weißer Pfeil mit der Spitze nach oben auf pfeilförmiger, schwarzer Tafel. Das Formsignal ist rückstrahlend.
Lichtsignal: Ein weißleuchtender Pfeil mit der Spitze nach oben.
Das Signal Zs 10 gilt nur für Zugfahrten, die durch Fahrtstellung eines Hauptsignals zugelassen worden sind, und zeigt an, dass eine mit Signal Hp 2 oder mit Signal Zs 3 vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung bereits vor dem Ende des anschließenden Weichenbereichs aufgehoben ist.
1999 wurden im Signalbuch die Ausführungsbestimmungen für die Anwendung von Geschwindigkeitsanzeigern geändert.
Ab diesem Zeitpunkt kann durch weitere Geschwindigkeitsanzeiger (Lf 7 / Zs 3) im Weichenbereich eine Erhöhung der am Hauptsignal angezeigten Geschwindigkeit signalisiert werden. Dadurch ist das Raketensignal überflüssig und teilweise wieder abgebaut. Es wird neu nicht mehr aufgestellt.